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    Motorrad Führerschein Ausbildung


    DAS BIETEN WIR


    • Qualifizierte Beratung und Betreuung bei deinem Motorrad Führerschein
    • Ausbildung in den "Einsteiger - Klassen" AM und A1 sowie MOFA-KURSE
    • Ausbildung für Einsteiger und Aufsteiger in die Klassen A2 und A
    • Spezieller Theorieunterricht für Zweiradfahrer
    • Intensiv- oder Ferienkurse
    • Schulung zum Führerschein in 14 Tagen
    • Wiedereinsteiger - Kurse in Theorie und Praxis
    • Verschiedene Fahrschulmotorräder zur Auswahl
    • Erfahrene, qualifizierte Motorradausbilder
    • BIKE TO BIKE - Ausbildung mit Bluetooth-Gegensprechanlage
    • Event-Sonderfahrten in toller Biker-Landschaft
    • Qualifizierte Beratung beim Kauf von Bekleidung.
    • Motorrad-Fahrertraining
    • BIKERTOUREN für "Ehemalige"

    Klasse A Führerschein


    Bock auf Biken? Dann bist Du bei diesem Führerschein goldrichtig. Alles, was zweirädrig ist, hat sich hier versammelt. Und es wartet nur darauf, dass Du aufsteigst!


    • A
    • A2
    • A1
    • AM
    • Mofa

Unübertroffenes Freiheitsgefühl mit Motorrad und Schräglagentrainer

Kein Fahrgefühl ist so intensiv wie auf einem Motorrad. Das intensive Beschleunigungsgefühl, die frische Luft und das Gefühl, als könne man fliegen, machen eine Fahrt mit einem Motorrad so besonders.

Fahrspaß, der seinesgleichen sucht

Seien wir mal ganz ehrlich: Motorradtouren mit Freunden sind einfach besser, als sich mit 5 Leuten in einen Kleinwagen zu quetschen und im Stau zu stehen.

 

Adrenalin, Nervenkitzel, Fahren in absoluter Schräglage. Das sind Worte, die wir in einem Kombi einfach nicht hören.

Ein absolut einzigartiger Lifestyle, Kurventrainer

Der Führerschein erlaubt dir das Eintauchen in eine völlig neue Kultur. In der Biker-Szene gehören alle zusammen. Egal, woher sie kommen und welches Bike sie fahren.

 

Genieße einen Lifestyle und eine Zugehörigkeit, die du nirgends sonst finden wirst.

  • Klasse A

    Mindestalter 24 Jahre


    Für alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge (Trikes).


    Die Klassen A2, A1 und AM werden mit erteilt.

  • Klasse A1

    Mindestalter 16 Jahre


    Für Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.


    Die Klasse AM wird mit erteilt.

  • Klasse A2

    Mindestalter 18 Jahre


    Für Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


    Die Klassen A1 und AM werden mit erteilt.

  • Aufstiegsprüfung A2P

    Mindestalter 18 Jahre


    Nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1 kannst du einer Aufstiegsprüfung die Klasse A2 erhalten.

  • Aufstiegsprüfung AP

    Mindestalter 20 Jahre


    Nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 kannst du einer Aufstiegsprüfung die Klasse A erhalten.

  • Klasse AM

    Mindestalter 15 Jahre


    Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.


    Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse⁵ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.


    Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

  • Mofa

    Mindestalter 15 Jahre


    Bei der Mofaprüfbescheinigung handelt es sich streng genommen nicht um einen eigenen Führerschein. Es erfolgt eine theoretische und praktische Ausbildung und eine Theorieprüfung beim TÜV.

Hast du Fragen zum Führerschein? Schreib uns eine Nachricht

Fülle einfach das nebenstehende Kontaktformular aus und schick uns eine Nachricht. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei dir zurück.

 

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